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Totschnig ruft Sikawild-Betriebe zur Meldung auf: Frist endet am 10. August 2026

Bundesminister Norbert Totschnig startet gemeinsam mit dem Bundesverband österreichischer Wildhalter einen dringenden Aufruf an alle Betriebe, die Sikawild halten. Hintergrund ist die Aufnahme des Sikawildes in die EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten im Jahr 2025. Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist im August 2027 darf Sikawild grundsätzlich nicht mehr gehalten, gezüchtet oder gehandelt werden. Österreich setzt sich bei der Europäischen Kommission für eine Ausnahmegenehmigung ein, um die Haltung auf heimischen Betrieben weiterhin zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist die vollständige Erfassung aller betroffenen Betriebe bis zum 10. August 2026.

Wirtschaftliche und soziale Bedeutung für Familienbetriebe

„Für die meist familiengeführten Betriebe hat die Haltung von Sikawild eine große wirtschaftliche und soziale Bedeutung“, betont Totschnig. „Ein Verbot würde diesen Betrieben die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Deshalb setze ich mich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für eine praktikable Sonderlösung ein, die sowohl den Schutz der Biodiversität als auch die Interessen unserer bäuerlichen Familienbetriebe berücksichtigt.“

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Nur Betriebe, die sich bis zum 10. August melden, können von einer möglichen Ausnahmegenehmigung profitieren. Bisher haben sich von rund 250 Betrieben erst 90 registriert.

Sikawild in Österreich: Eine über 100-jährige Tradition

Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde bereits im 19. Jahrhundert nach Europa gebracht. In Österreich wurde die erste Sikawild-Kolonie 1907 in Niederösterreich etabliert. Heute werden rund 6.000 bis 7.000 Tiere auf etwa 250 landwirtschaftlichen Betrieben gehalten, überwiegend zur Fleischproduktion. Nur zwei kleinere Populationen leben freilebend in den Donau-Auen. Die meisten Betriebe halten neben Sikawild auch Rot- und Damwild.

Ausnahmegenehmigung als Rettung für Betriebe

Seit August 2025 steht Sikawild auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten. Nach Ablauf der Übergangsfrist im August 2027 wäre die Haltung, Zucht und Vermarktung grundsätzlich verboten. Das EU-Recht ermöglicht jedoch Ausnahmegenehmigungen, wenn ein zwingendes öffentliches Interesse – insbesondere wirtschaftlicher oder sozialer Natur – vorliegt. Österreich setzt sich dafür ein, dass diese Genehmigungen erteilt werden.

Voraussetzung dafür ist die vollständige Erfassung aller betroffenen Betriebe. Die Daten werden gemeinsam mit dem österreichischen Antrag an die Europäische Kommission übermittelt. Nach Zulassung durch die Kommission können die Betriebe die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland beantragen.

Dringender Aufruf zur Meldung bis 10. August 2026

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) und der Bundesverband österreichischer Wildhalter rufen alle noch nicht erfassten Sikawildhalter auf, sich bis spätestens 10. August 2026 zu registrieren. Nur so können sie von einer möglichen Ausnahmegenehmigung profitieren und ihre wirtschaftliche Existenz sichern.

Zum Antrag: Antrag auf Ausnahmegenehmigung

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