Stark gestiegene Betriebskosten, zähe Vermarktungsbedingungen und der scharfe weltweite Wettbewerb belasten viele heimische Winzerfamilien spürbar. Um den heimischen Weinbau gezielt zu entlasten, passt das Bundesministerium für Landwirtschaft unter Norbert Totschnig die maßgeblichen Förderrichtlinien an. Ziel dieser Verordnungsänderung ist es, die zur Verfügung stehenden EU-Mittel in der Gesamthöhe von 13,155 Millionen Euro möglichst effizient, unbürokratisch und vollständig für die Betriebe nutzbar zu machen.
Rasche Hilfe bei Schädlingsbefall
Besondere Dringlichkeit besteht beim Eindämmen von Pflanzenkrankheiten, wie das aktuelle Auftreten der gefährlichen Rebzikade verdeutlicht. Um das Übergreifen auf gesunde Flächen einzudämmen, wird bürokratischer Aufwand gestrichen: Befallene Weingärten unter zehn Standjahren dürfen ab sofort unverzüglich gerodet und neu bestockt werden. Der zeitraubende Weg über behördliche Bescheide entfällt vollkommen, während finanzielle Zuschüsse aus der Umstellungsbeihilfe weiterhin verlässlich fließen. So können Weinbaubetriebe bei ersten Anzeichen rasch handeln.
Flexiblere Regeln und höhere Fördersätze
Gleichzeitig erhalten Betriebe spürbar mehr Bewegungsfreiheit bei Vermarktungsinitiativen. Verhindern schwierige Marktbedingungen geplante Aktionen, lassen sich Fördergelder unkompliziert auf vergleichbare Projekte umleiten. Selbst parallele Anträge für Folgeprojekte sind nun zulässig, bevor das alte Projekt vollständig abgerechnet ist. Dies verschafft den Höfen wertvollen Handlungsspielraum.
Begleitend steigen die finanziellen Zuschüsse kräftig an: Die Hektarpauschale für Neuanpflanzungen wächst um 15 Prozent, während der Fördersatz für Absatzförderung von 50 auf 60 Prozent klettert. Zudem weitet das Ministerium die Obergrenze für förderbare Investitionssummen um die Hälfte aus.
Gezielte Modernisierung der Kellerwirtschaft
Einen deutlichen Schub erfährt auch die Ausrüstung in den Weinkellern. Der Zuschuss für Abfüllanlagen sowie Holz- und Metalltanks erhöht sich von 25 auf 30 Prozent. Für Kläranlagen und Trubaufbereitung werden 35 Prozent gewährt. Die Rotweinerzeugung, Rebler, Pressen sowie Verfahren zur Mostkonzentration und Weinsteinstabilisierung profitieren künftig von 40 Prozent Förderquote. Neu im Katalog stehen zudem Holzfässer ab 1.000 Litern, Ozonreiniger sowie Elektrodialysegeräte und Ionentauscher.
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